Rechtsprechung
BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in der Beitragsordnung einer Ärztekammer - Anwendung des Gleichheitssatzes bei der Festlegung des Ärztekammerbeitrags - Bemessung des Vorteils ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.04.1970 - I B 73.69
- BVerwG, 16.06.1970 - I B 33.70
- BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65
Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Damit wird, wie der Senat in seinem Urteil vom 25. November 1971 - BVerwG I C 48.65 - (BVerwGE 39, 100 - Buchholz 418.00 Nr. 15 = NJW 1972, 350 = DÖV 1972, 423 u.a.) näher ausgeführt hat, keine schematische Gleichbehandlung der Mitglieder durch Erhebung einheitlicher Beiträge verlangt.Der Senat hat wiederholt betont (…vgl. Urteile vom 13. März 1962 - a.a.O. - und vom 25. November 1971 - a.a.O. -), daß für die Bemessung und Staffelung von Beiträgen zu einem öffentlichen Berufsverband ein erhebliches Gewicht auch auf die sozialen Erwägungen gelegt werden muß, die den Zusammenschluß von Angehörigen eines Berufes zur Erledigung gemeinsamer Standesaufgaben beherrschen.
- BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59
Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
"Der Vorteil, den ein Mitglied an der Aufrechterhaltung der Integrität seines Standes hat, ist nicht meßbar" (Urteil des Senats vom 13. März 1962 - BVerwG I C 155.59 - [Buchholz 418.20 Nr. 8 = DVBl. 1962, 532 = MDR 1962, 760 = NJW 1962, 1311]).Der Senat hat wiederholt betont (vgl. Urteile vom 13. März 1962 - a.a.O. - …und vom 25. November 1971 - a.a.O. -), daß für die Bemessung und Staffelung von Beiträgen zu einem öffentlichen Berufsverband ein erhebliches Gewicht auch auf die sozialen Erwägungen gelegt werden muß, die den Zusammenschluß von Angehörigen eines Berufes zur Erledigung gemeinsamer Standesaufgaben beherrschen.
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]).
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Als bundesrechtliche Prüfungsmaßstäbe kommen der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Äquivalenzprinzip in Betracht, welches hier als beitragsrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dem revisiblen Recht angehört (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]). - BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Der Delegiertenversammlung der Beklagten bleibt für die Regelung des Beitragsrechts noch weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 32, 157 [167 f.]). - BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]). - BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Sie kann im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitrags Ordnung (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]) in sachlich vertretbarem Rahmen auch Pauschalierungen vornehmen, insbesondere nach Einkommen und/oder beruflicher Stellung und Tätigkeit etwa vergleichbare Ärzte zu einer Beitragsgruppe zusammenfassen. - BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Der Delegiertenversammlung der Beklagten bleibt für die Regelung des Beitragsrechts noch weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 32, 157 [167 f.]). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]). - BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60
Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung
- BVerwG, 30.06.1966 - II C 55.64
Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen - Festsetzung des Ruhegehalts nach …